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[pane title=“Thema: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis?“]Ist Ihnen die Fahrerlaubnis durch (Straf-) Gerichtsurteil oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen worden? Dann müssen Sie tätig werden, um nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen. Denn anders als beim befristeten Fahrverbot erhalten Sie die Fahrerlaubnis nicht automatisch zurück. Die Länge der Sperrfrist richtet sich nach der Art, wie die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Bei der Entziehung durch (Straf-) Urteil beträgt die Sperrfrist wenigstens 6 Monate, höchstens fünf Jahre. Es gibt auch Fälle von lebenslangen Sperrfristen.

Den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellt man am Besten vor Ablauf der Sperrfrist. Um eine unnötige Verzögerung bei der Wiedererteilung zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Antrag 8-10 Wochen vorher zu stellen.

Bei allen Fragen zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis hilft Ihnen Jürgen Stähler, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Köln.

[/pane] [pane title=“Was ist zu tun?“]

  • Kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fordern Sie durch den Fachanwalt Akteneinsicht
  • Lassen Sie sich durch den Fachanwalt anwaltlich beraten und reagieren Sie entsprechend

[/pane] [pane title=“Weitere Informationen zum Thema“]Statistik: Häufigkeit von Straßenverkehrsunfällen alle ... Minuten im Jahr 2005 | StatistaMehr Statistiken finden Sie bei Statista [/pane] [/accordion]

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