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[pane title=“Thema: Punkte in Flensburg?“]Seit dem 01.05.2014 ist eine neue Punkteregelung in Kraft. Neben neuen Regeln für die Punkte gibt es einen neuen Namen: Das ehemalige Verkehrszentralregister heißt ab nun Fahreignungsregisters (FAER). 

Früher verlor man beim Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis: Seit dem 1.5.2014 ist man nach dem neuen Punktsystem bereits bei Erreichen von 8 oder mehr Punkten als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet. Die Höhe der vergebenen Punkte wurde im Zusammenhang mit der neuen Regelung reduziert: Bei verkehrssicherheitsgefährdenden Verstößen werden nicht mehr zwischen 1-7 Punkten eingetragen, sondern es werden nur noch 1-3 Punkte vergeben. 

Hat ein Verkehrsteilnehmer im neuen Fahreignungsregister (FAER) 1-3 Punkte gesammelt, wird er vorgemerkt (grüner Bereich). Bei 4-5 Punkten erfolgt eine Ermahnung (gelber Bereich). Bei 6-7 Punkten gibt es eine Verwarnung (roter Bereich) und ab 8 Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Fachanwalt Jürgen Stähler ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht in Köln und berät Sie umfassen und kompetent im Zusammenhang mit dem neuen Punktesystem im Fahreignungsregister in Flensburg.

[/pane] [pane title=“Was ist zu tun?“]

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  • Lassen Sie sich durch den Fachanwalt anwaltlich beraten und reagieren Sie entsprechend

[/pane] [pane title=“Weitere Informationen zum Thema“] Statistik: Anzahl der neuen Einträge (in Mio.) im Verkehrszentralregister (VZR) 2001 bis 2010 | Statista Mehr Statistiken finden Sie bei Statista[/pane] [/accordion]

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