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[pane title=“Thema: Punkte in Flensburg?“]Seit dem 01.05.2014 ist eine neue Punkteregelung in Kraft. Neben neuen Regeln für die Punkte gibt es einen neuen Namen: Das ehemalige Verkehrszentralregister heißt ab nun Fahreignungsregisters (FAER).
Früher verlor man beim Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis: Seit dem 1.5.2014 ist man nach dem neuen Punktsystem bereits bei Erreichen von 8 oder mehr Punkten als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet. Die Höhe der vergebenen Punkte wurde im Zusammenhang mit der neuen Regelung reduziert: Bei verkehrssicherheitsgefährdenden Verstößen werden nicht mehr zwischen 1-7 Punkten eingetragen, sondern es werden nur noch 1-3 Punkte vergeben.
Hat ein Verkehrsteilnehmer im neuen Fahreignungsregister (FAER) 1-3 Punkte gesammelt, wird er vorgemerkt (grüner Bereich). Bei 4-5 Punkten erfolgt eine Ermahnung (gelber Bereich). Bei 6-7 Punkten gibt es eine Verwarnung (roter Bereich) und ab 8 Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.
[/pane] [pane title=“Was ist zu tun?“]
- Kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fordern Sie durch den Fachanwalt Akteneinsicht
- Lassen Sie sich durch den Fachanwalt anwaltlich beraten und reagieren Sie entsprechend
[/pane] [pane title=“Weitere Informationen zum Thema“] Mehr Statistiken finden Sie bei Statista[/pane] [/accordion]
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