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Unfall im Ausland: Was ist zu tun?
Rechtsanwalt Jürgen Stähler verfügt als Fachanwalt für Verkehrsrecht über die nötige Qualifikation, um Ihre Ansprüche nach einem Autounfall im Ausland zu prüfen und ggf. durchzusetzen. Ihre Ansprüche richten sich nach dem Recht des Landes, indem der Unfall passiert ist. Dies kann dazu führen, dass es im Gegensatz zu deutschem Recht zu unterschiedlichen Ansprüchen kommt. Wir beraten Sie kompetent und umfassend.
Der Klägergerichtsstand besagt, dass man als Geschädigter Ansprüche gegenüber den ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer in Deutschland eingeklagen kann. Auch hier hilft Ihnen Jürgen Stähler, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Köln weiter.
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Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Beste Beratung
Immer erreichbar
Vorteile
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1BeratungBeratung ist bei uns Chefsache. Wir nehmen Ihre Wünsche ernst und setzen Sie um.
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2SonderwünscheWir realisieren auch Sonderwünsche. Denn Standard war gestern. Heute legt man viel mehr Wert auf Individualität. Wir sind Ihr richtiger Partner.
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3KompetenzAlles aus einer Hand. So können wir Ihnen garantieren, Ihre Wünsche zeitgerecht und schnell umzusetzen.
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