[accordion numbers=“false“ first_one_open=“true“]
[pane title=“Thema: Unfall im Ausland?“]Wer im Ausland in einen Verkehrsunfall im EU-Ausland verwickelt wurde, kann die Unfallregulierung zwischenzeitlich von Deutschland aus betreiben. Dies regelt die 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie.
Rechtsanwalt Jürgen Stähler verfügt als Fachanwalt für Verkehrsrecht über die nötige Qualifikation, um Ihre Ansprüche nach einem Autounfall im Ausland zu prüfen und ggf. durchzusetzen. Ihre Ansprüche richten sich nach dem Recht des Landes, indem der Unfall passiert ist. Dies kann dazu führen, dass es im Gegensatz zu deutschem Recht zu unterschiedlichen Ansprüchen kommt. Wir beraten Sie kompetent und umfassend.
Der Klägergerichtsstand besagt, dass man als Geschädigter Ansprüche gegenüber den ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer in Deutschland eingeklagen kann. Auch hier hilft Ihnen Jürgen Stähler, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Köln weiter.
[/pane] [pane title=“Was ist zu tun?“]
- Kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fordern Sie durch den Fachanwalt Akteneinsicht
- Lassen Sie sich durch den Fachanwalt anwaltlich beraten und reagieren Sie entsprechend
[/pane] [pane title=“Weitere Informationen zum Thema“]Mehr Statistiken finden Sie bei Statista [/pane] [/accordion]
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!