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[pane title=“Thema: Personenschaden?“]Im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten kommt es häufig zu Personenschäden, denn oftmals werden Fahrer, Beifahrer oder dritte Personen bei Verkehrsunfällen verletzt, woraus sich Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld ergeben. Der Unfallverursacher bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung müssen dann z. B. für Heilbehandlungskosten, Attestkosten, Verdienstausfall, entgangenen Gewinn usw. aufkommen. Der verletzten Person steht in der Regel auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu.
Lassen Sie sich in Fällen von Personenschäden im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten in unserer Kanzlei beraten. Rechtsanwalt Jürgen Stähler ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und verfügt über langjährige Erfahrungen in diesem Bereich.
[/pane] [pane title=“Was ist zu tun?“]
- Kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fordern Sie durch den Fachanwalt Akteneinsicht
- Lassen Sie sich durch den Fachanwalt anwaltlich beraten und reagieren Sie entsprechend
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Mehr Statistiken finden Sie bei Statista [/pane] [/accordion]
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