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[pane title=“Thema: Verkehrsstrafrecht“]Beschuldigter in einem Verkehrsstrafrechtverfahren zu sein, kann eher kommen als man denkt. Sollte dies einmal bei Ihnen der Fall sein, sollten Sie sofort einen Anwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Denn je früher ein Anwalt beauftrag wird, desto größer sind die Chancen, dass eingeleitete Verfahren positiv zu beeinflussen und ein gutes Ergebnis zu erzielen. Es kommt nicht selten vor, dass ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bei frühzeitiger Beauftragung ein Verfahren bereits im Vorfeld zur Einstellung bringt. Erhalten Sie eine Vorladung durch die Polizei oder auch nur einen Anhörungsbogen, ist es Zeit, einen Anwalt einzuschalten. Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Stähler verfügt über lange Erfahrung im Bereich des Verkehrsstrafrechts. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und als Verteidiger hat er in hunderten Verfahren mitgewirkt. Vertrauen Sie seiner Kompetenz und Erfahrung.
[/pane] [pane title=“Delikte im Verkehrsstrafrecht“]
- (§ 142): Unerlaubte Entfernen vom Unfallort
- (§ 240): Nötigung
- (§ 316): Trunkenheitsfahrt
- (§ 315c): Straßenverkehrsgefährdung
- (§ 229): Fahrlässige Körperverletzung
- (§ 323a StGB): Fahren im Vollrausch
- (§ 145d): Vortäuschen einer Straftat
- (§ 315b): Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- (§ 21): Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- (§ 22): Kennzeichenmißbrauch
- (§ 22a): Missbräuchlichem Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
- (§ 22 b): Mißbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
[/pane] [pane title=“Weitere Informationen zum Thema“]
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