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Fahrlässige Körperverletzung: Was ist zu tun?


  1. Thema: Fahrlässige Körperverletzung?
    Kommt es bei einem Verkehrsunfall zu einer Verletzung eines Unfallbeteiligten, dann wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Bei einem solchen Verfahren drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.

    In jedem Fall von fahrlässiger Körperverletzung raten wir, sich fachanwaltliche Beratung und Hilfe einzuholen. Denn in vielen Fällen können die Ermittlungsverfahren mithilfe anwaltlicher Hilfe zur Einstellung gebracht werden. Rechtsanwalt Jürgen Stähler aus Rodenkirchen ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln. Er kennt sich mit Fällen von fahrlässiger Körperverletzung bestens aus.

    Betreffender Paragraph: 229 STGB

    Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  2. Was ist zu tun?
    • Kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht
    • Fordern Sie durch den Fachanwalt Akteneinsicht
    • Lassen Sie sich durch den Fachanwalt anwaltlich beraten und reagieren Sie entsprechend

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    Statistik: Anzahl der verunglückten Kinder bei Straßenverkehrsunfällen in Deutschland von 2003 bis 2012 | Statista
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