- Der „einfache Rotlichtverstoß“ wird mit einer Regelgeldbuße von 90,00 € geahndet. Zusätzlich werden im Verkehrszentralregister in Flensburg 3 Punkte eingetragen.
- Der sogenannte „qualifizierte Rotlichtverstoß“ liegt dann vor, wenn die Haltelinie überfahren wird, obwohl die Ampel schon länger als 1 Sekunde Rotlicht zeigt oder wenn es zu einer Gefährdung oder einem Unfall kommt. Als Geldbuße für solche Fälle liegt in der Regel zwischen 200,00 € und 360,00 €. Hinzu kommt 1 Monat Fahrverbot und 1-2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
In den meisten Fällen erfolgt eine Rotlichtüberwachung durch stationäre Verkehrsüberwachungsanlagen wie z. B. dem Traffiphot III. Diese Anlage kann Fahrzeuge, die während einer Rotlichtphase im Boden eingelassene Induktionsschleifen überfahren, registrieren und fotografieren. In vielen Fällen erfolgt die Rotlichtüberwachung allerdings auch gezielt durch die Polizei. Gerade in diesen Fällen lohnt sich das Einschalten eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, da es hier häufig zu Meß- oder Handhabungsfehler durch die Polizeibeamten kommt. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wird die Meßmethoden genau prüfen und bei fehlerhafter Meßung kann er den Betroffenen helfen. [/pane] [pane title=“Was ist zu tun?“]
- Kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fordern Sie durch den Fachanwalt Akteneinsicht
- Lassen Sie sich durch den Fachanwalt anwaltlich beraten und reagieren Sie entsprechend
[/pane] [pane title=“Statistik: Verkehrstote in Deutschland“] Mehr Statistiken finden Sie bei Statista [/pane] [/accordion]
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