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[pane title=“Thema: Strafbefehl erhalten?“]Für den Fall, dass Sie einen Strafbefehl erhalten sollten Sie schnell handeln und einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Wichtig ist: Gegen den Strafbefehl muss innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung Einspruch erhoben werden. Rechtsanwalt Jürgen Stähler steht Ihnen zur Seite. Er wird Ihnen helfen, Rechtsmittel einlegen, Akteneinsicht beantragen und den Strafbefehl inhaltlich überprüfen.
Fachanwalt Jürgen Stähler hat als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht in Köln die Kompetenz, Sie umfassend bei Strafbefehlen im Rahmen von Verkehrsdelikten zu beraten.
[/pane] [pane title=“Was ist zu tun?“]
- Kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fordern Sie durch den Fachanwalt Akteneinsicht
- Lassen Sie sich durch den Fachanwalt anwaltlich beraten und reagieren Sie entsprechend
[/pane] [pane title=“Statistik: Rechtskräftig Verurteilte in Deutschland nach Straftatbeständen“] Mehr Statistiken finden Sie bei Statista[/pane] [/accordion]
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