• Startseite
  • Suche
  • Menü Menü

[accordion numbers=“false“ first_one_open=“true“]
[pane title=“Thema: Handy am Steuer“]Die Nutzung von Mobiltelefonen oder Tabletts im Auto ist ein sehr häufiger Fall im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ein Verstoß gegen §23 Absatz 1 STVO wird mit einer Geldbuße und Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bestraft.

Trotzdem sollte man sich ale Betroffener bei einem Bußgeldbescheid wegen Handy-Verstoßes durch einen sachkundigen Rechtsanwalt helfen lassen. Denn ein Anwalt überprüft den Umsatnd und die Festsetzung des Verstoßes. Sollten in diesem Zusammenhang durch die Beamten Fehler entstanden sein, so kann es zur Einstellung des Verfahrens kommen. Rechtsanwalt Jürgen Stähler ist seit Jahren Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln – Rodenkirchen und mit vielen Fällen von Handy am Steuer betraut. Profitieren Sie von seiner Erfahrung und lassen Sie sich durch Ihn vertreten.
Betreffender Paragraph: §23 Absatz 1 STVO (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

[/pane] [pane title=“Was ist zu tun?“]

  • Kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fordern Sie durch den Fachanwalt Akteneinsicht
  • Lassen Sie sich durch den Fachanwalt anwaltlich beraten und reagieren Sie entsprechend

[/pane] [pane title=“Weitere Informationen zum Thema“] Statistik: Anteil der Nutzer des mobilen Internets via Smartphone in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2013 | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista [/pane] [/accordion]

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

CAPTCHA
Refresh

*

Seiten

  • Abstand zu gering: Was ist zu tun?
  • Anhörungsbogen: Weitere Informationen
  • Arbeitsrecht
  • Bei Rot über die Ampel: Was ist zu tun?
  • Beispiel-Seite
  • Betrunken am Steuer: Was ist zu tun?
  • Bußgeldbescheid: Was ist zu tun?
  • Bußgeldverfahren
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Datenschutzerklärung
  • Entziehung der Fahrerlaubnis: Was ist zu tun?
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Was ist zu tun?
  • Fahrerlaubnis auf Probe: Informationen
  • Fahrlässige Körperverletzung: Was ist zu tun?
  • Fahrlässige Tötung: Was ist zu tun?
  • Fahrverbot: Was ist zu tun?
  • Führerschein
  • Führerschein im Ausland: Informationen
  • Gefährdung des Straßenverkehrs: Was ist zu tun?
  • Handy am Steuer: Was ist zu tun?
  • Ihre Kanzlei
  • Impressum
  • Kauf- und Handelsrecht
  • Knöllchen für Sie: Was ist zu tun?
  • Kontakt
  • MPU: Weitere Informationen
  • Nötigung: Was ist zu tun?
  • Personenschaden: Was ist zu tun?
  • Punkte in Flensburg: Was ist zu tun?
  • Sachschaden: Was ist zu tun?
  • Startseite
  • Strafbefehl erhalten: Was ist zu tun?
  • Strafverfahren eingeleitet: Was ist zu tun?
  • Überhöhte Geschwindigkeit: Was ist zu tun?
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Was ist zu tun?
  • Unfall im Ausland: Was ist zu tun?
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Was ist zu tun?

Kategorien

  • Allgemein

Archiv

  • Februar 2014

Nutzen Sie mein Kontaktformular zur Vereinbarung eines Gesprächstermins

*Pflichtangabe

1 + 0 = ?

© Copyright Jürgen Michael Stähler
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Nach oben scrollen
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Nähere Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen anzeigen
{title} {title} {title}