• Startseite
  • Suche
  • Menü Menü

[accordion numbers=“false“ first_one_open=“true“]
[pane title=“Thema: Fahrverbot?“]Im Zusammenhang mit Verkehrs-Ordnungswidrigkeitsverfahren wird recht häufig ein Fahrverbot verhängt. Das Fahrverbot wird durch einen amtlichen Bußgeldbescheid verhängt und beträgt in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten. Den Führerschein muss der Betroffene abgeben, das heißt in amtliche Verwahrung geben.

Ein Fahrverbot ist nicht zu verwechseln mit der Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Betroffener erhält nämlich nach Ablauf des Fahrverbots seinen Führerschein zurück und darf wieder am Straßenverkehr teilnehmen, ohne eine erneute Fahrprüfung abzulegen..Es kommt vor, dass ein Fahrverbot im Strafverfahren als Nebenstrafe nach § 44 StGB verhängt wird. Dabei sieht das Gericht von der Entziehung der Fahrerlaubnis ab und verhängt ein befristetes Fahrverbot.

Durch die Einschaltung eines fachkundigen Rechtsanwaltes kann nicht selten ein Absehen vom Fahrverbot erreicht werden. Rechtsanwalt Jürgen Stähler vertritt seine Mandanten im Bußgeldverfahren bei drohendem Fahrverbot kompetent und umfassend.

 

[/pane] [pane title=“Was ist zu tun?“]

  • Kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fordern Sie durch den Fachanwalt Akteneinsicht
  • Lassen Sie sich durch den Fachanwalt anwaltlich beraten und reagieren Sie entsprechend

[/pane] [pane title=“Weitere Informationen zum Thema“] Statistik: Anzahl der erteilten Fahrverbote in Deutschland von 2000 bis 2012 (in 1.000) | Statista Mehr Statistiken finden Sie bei Statista [/pane] [/accordion]

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

CAPTCHA
Refresh

*

Seiten

  • Abstand zu gering: Was ist zu tun?
  • Anhörungsbogen: Weitere Informationen
  • Arbeitsrecht
  • Bei Rot über die Ampel: Was ist zu tun?
  • Beispiel-Seite
  • Betrunken am Steuer: Was ist zu tun?
  • Bußgeldbescheid: Was ist zu tun?
  • Bußgeldverfahren
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Datenschutzerklärung
  • Entziehung der Fahrerlaubnis: Was ist zu tun?
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Was ist zu tun?
  • Fahrerlaubnis auf Probe: Informationen
  • Fahrlässige Körperverletzung: Was ist zu tun?
  • Fahrlässige Tötung: Was ist zu tun?
  • Fahrverbot: Was ist zu tun?
  • Führerschein
  • Führerschein im Ausland: Informationen
  • Gefährdung des Straßenverkehrs: Was ist zu tun?
  • Handy am Steuer: Was ist zu tun?
  • Ihre Kanzlei
  • Impressum
  • Kauf- und Handelsrecht
  • Knöllchen für Sie: Was ist zu tun?
  • Kontakt
  • MPU: Weitere Informationen
  • Nötigung: Was ist zu tun?
  • Personenschaden: Was ist zu tun?
  • Punkte in Flensburg: Was ist zu tun?
  • Sachschaden: Was ist zu tun?
  • Startseite
  • Strafbefehl erhalten: Was ist zu tun?
  • Strafverfahren eingeleitet: Was ist zu tun?
  • Überhöhte Geschwindigkeit: Was ist zu tun?
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Was ist zu tun?
  • Unfall im Ausland: Was ist zu tun?
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Was ist zu tun?

Kategorien

  • Allgemein

Archiv

  • Februar 2014

Nutzen Sie mein Kontaktformular zur Vereinbarung eines Gesprächstermins

*Pflichtangabe

0 + 2 = ?

© Copyright Jürgen Michael Stähler
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Nach oben scrollen
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Nähere Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen anzeigen
{title} {title} {title}