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[pane title=“Thema: Fahren ohne Fahrerlaubnis?“] Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geandet werden. Doch nicht nur der Fahrer macht sich strafbar, wenn er ein Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr bewegt. Läßt der Halter eines Kraftfahrzeuges es zu, dass eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis das Fahrzeug fährt, so macht er sich ebenfalls strafbar. Vor allem Unternehmen haben die Pflicht zur Kontrolle der Fahrerlaubnisse ihrer Fahrer in regelmäßigen Abständen.

Rechtsanwalt Jürgen Stähler ist mit seiner großen Erfahrung im Bereich des Verkehrsstrafrechts mit vielen Fällen nach § 21 StVG befasst gewesen. Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein, so benötigen Sie schnelle Hilfe. Ein kurzfristiger Termin und eine anwaltliche Beratung helfen, ein Verfahren abzuwenden bzw. das Ergebnis positiv zu beeinflussen.

[/pane] [pane title=“Was ist zu tun?“]

  • Kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fordern Sie durch den Fachanwalt Akteneinsicht
  • Lassen Sie sich durch den Fachanwalt anwaltlich beraten und reagieren Sie entsprechend

[/pane] [pane title=“Statistik: Anzahl von Fahrzeugkontrollen“] Statistik: Anzahl von Fahrzeugkontrollen im Straßengüterverkehr im Zeitraum von 2006 bis 2010 | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista[/pane] [/accordion]

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