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[pane title=“Thema: Fahrverbot?“]Im Zusammenhang mit Verkehrs-Ordnungswidrigkeitsverfahren wird recht häufig ein Fahrverbot verhängt. Das Fahrverbot wird durch einen amtlichen Bußgeldbescheid verhängt und beträgt in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten. Den Führerschein muss der Betroffene abgeben, das heißt in amtliche Verwahrung geben.

Ein Fahrverbot ist nicht zu verwechseln mit der Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Betroffener erhält nämlich nach Ablauf des Fahrverbots seinen Führerschein zurück und darf wieder am Straßenverkehr teilnehmen, ohne eine erneute Fahrprüfung abzulegen..Es kommt vor, dass ein Fahrverbot im Strafverfahren als Nebenstrafe nach § 44 StGB verhängt wird. Dabei sieht das Gericht von der Entziehung der Fahrerlaubnis ab und verhängt ein befristetes Fahrverbot.

Durch die Einschaltung eines fachkundigen Rechtsanwaltes kann nicht selten ein Absehen vom Fahrverbot erreicht werden. Rechtsanwalt Jürgen Stähler vertritt seine Mandanten im Bußgeldverfahren bei drohendem Fahrverbot kompetent und umfassend.

 

[/pane] [pane title=“Was ist zu tun?“]

  • Kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fordern Sie durch den Fachanwalt Akteneinsicht
  • Lassen Sie sich durch den Fachanwalt anwaltlich beraten und reagieren Sie entsprechend

[/pane] [pane title=“Weitere Informationen zum Thema“] Statistik: Anzahl der erteilten Fahrverbote in Deutschland von 2000 bis 2012 (in 1.000) | Statista Mehr Statistiken finden Sie bei Statista [/pane] [/accordion]

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