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Wird eine Fahrerlaubnis zum ersten mal erworben, so wird diese zunächst für 2 Jahre auf Probe erteilt. Der Fahranfänger muss in diesen 2 Jahren beweisen, dass er zur Führung eines Kraftfahrzeuges in der Lage ist. Bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr innerhalb dieser 2 Jahre wird die Fahrerlaubnisbehörde aktiv und ergreift festgelegte Maßnahmen unterschiedlichster Art. Dies kann zum Beispiel die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Weiterhin werden Bußgelder verhängt und im schlimmsten Fall droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Als Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Verkehrsrecht berät Jürgen Stähler auch Fahranfänger bei Fragen rund um die Fahrerlaubnis auf Probe. Sollten Sie von eines Verkehrs-Ordnungswidirgkeitsverfahrens betroffen sein oder Beschuldigter in einem eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sein, dann sollten Sie in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Jürgen Stähler ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln – Rodenkirchen.
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